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AHK Mitglied

Die Kanzlei
Mestieri-Seidl, fokussiert auf
internationale Rechtsbeziehungen zwischen Brasilien, Deutschland,
Schweiz und Österreich, ist Mitglied der Deutsch-Brasilianischen Industrie-
und Handelskammer der AHK und ist in Deutschland durch die Advogada Luciana
Mestieri-Seidl und in Brasilien durch die Advogados Alexandre José Zanardi sowie
Luiz Alfredo Varela Garcia vertreten.
Zusätzlich kooperiert die Kanzlei mit Partnern in verschiedenen Städten
Brasiliens inkl. dem Nordosten (Fortaleza, Recife, Natal, Manaus, Salvador, DF -
Brasília, Rio de Janeiro, Curitiba u.a.).
Diese Präsenz ermöglicht eine Schnelligkeit der Fallbearbeitung, da die
Überprüfung der Unterlagen, die Erledigung der Vorbereitungsmaßnahmen und der
Kontakt mit den Mandanten jeweils vor Ort vonstatten gehen. Durch unsere Kanzlei
werden verschiedene juristische Angelegenheiten, die diese Länder involvieren,
durchgeführt.
Wir beraten Mandanten aus ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz
durch die Vereinbarung von Telefon- oder Internetkonferenzen oder durch eine
schriftliche Begutachtung des Sachverhalts per E-Mail, ggf. nach Zusendung der
Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post.
Anschließend können Prozesse in Brasilien nach unserer
schriftlichen Beauftragung durchgeführt werden. In diesem Fall werden die
Unterlagen im Original per Post an einen unserer Standorte gesendet. Dies alles
ohne die Notwendigkeit, persönlich in der Stuttgarter Kanzlei erscheinen zu
müssen.
Unsere Kanzlei bearbeitet unabhängig oder in Kooperation mit anderen
Rechtsanwälten oder Rechtsanwaltskanzleien schwerpunktmäßig folgende
Angelegenheiten:
1.
Firmengründung in Brasilien
Neugründung von oder Teilnahme an Unternehmen in Brasilien, GmbH und Aktiengesellschaft, Unternehmensvertretung usw.
2.
Unternehmensberatung
Juristische Beratung für Unternehmen, die in Brasilien
tätig sind oder tätig sein möchten, die aber über keine Kenntnisse der
juristischen Lage dieser Länder verfügen, Vorabprüfung von Maßnahmen,
Unternehmensvarianten und Unternehmensbeteiligungen usw.
3. Beratungen für
private Mandanten
Privatinvestoren, internationale familienrechtliche Angelegenheiten (Scheidungs-,
Unterhalts-, Vaterschaftsrecht), Erbschafts-, Zivil- und Arbeitsrecht u.a.
4.
Anerkennungsverfahren von ausländischen Urteilen bei dem Oberlandesgericht in
Brasilien
Gerichtliche Verfahren, die
in einem Land durchgeführt wurden, erhalten nach brasilianischer Rechtsordnung
keine automatische Anerkennung. Um ihre Gültigkeit und Vollstreckbarkeit auchltigkeit,
Vollstreckbarkeit rkennung wurde,
erhält nal de Justica durch unsere Kanzlei
in Brasilien zu erlangen, ist es
notwendig, ein gerichtliches Verfahren in Brasilien durchzuführen. Mandanten mit
Sitz in allen Ländern Europas können durch unsere Kanzlei bei einem
Anerkennungsverfahren in Brasilien unterstützt werden.
5.
Immobilienrechtliche Angelegenheiten in Brasilien
Unterstützung und Beratung nach brasilianischem Immobilienrecht,
Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen, gerichtliche und außergerichtliche
Immobilienrechtsstreitigkeiten.
6. Gerichtliche und
außergerichtliche Immobilienrechtsstreitigkeiten
• Unterstützung und Beratung nach brasilianischem
Immobilienrecht;
• Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen;
• Erledigung notarieller Maßnahmen, Vertretung des
Mandanten und Abschließen eines Kaufvertrags vor Ort, ohne dass er bei dem
Erwerb der Immobilie vor Ort sein muss
7.
Durchführung von Verfahren in Brasilien
Gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren können in diesen Ländern
vor Ort durchgeführt werden. Außerdem werden unsere Mandanten in ihrem Land
sofort über alle Ereignisse des Verfahrens aus dem Ausland in Kenntnis gesetzt.
Schriftsätze werden, wenn gewünscht, auf Deutsch erläutert; nachfolgende
Maßnahmen werden diskutiert.
Unten anderem werden von unserer Kanzlei folgende Verfahren und Maßnahmen
in Brasilien durchgeführt:
• Durchführung von gerichtlichen Verfahren bzw.
Rechtsstreitigkeiten;
• Anerkennung von ausländischen Urteilen in Brasilien;
• Einwanderungsrecht von Ausländern in Brasilien und Erlangung des entsprechenden Visums;
• Internationale Zustellungen;
• Internationale familienrechtliche Angelegenheiten
in Brasilien (Scheidungs-, Unterhalts-, Vaterschaftsrecht),
Unterstützung binationaler Familien beim Scheidungs-, Sorgerechts- und
Unterhaltsverfahren, sowie Durchführung von gerichtlichen Verfahren
und in Brasilien.
8.
Ausländerrechtliche Angelegenheiten
• Beratungen nach brasilianischem Ausländer- und
Aufenthaltsrecht,
• Prüfung und Beantragung von befristeten oder
unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen,
• Durchführung eines vollständigen
Aufenthaltsverfahrens bei dem Ausländerministerium in Brasília,
• Vertretung von brasilianischen Mandanten in
Deutschland zur Durchführung von Verfahren zur Doppelstaatsbürgerschaft,
Einbürgerung und/oder die Beschaffung der dazugehörigen Dokumente.
9. Erlangung von
Dokumenten bei Behörden, Ämtern und Gerichten
Dokumente aus Brasilien zum Zweck des Nachweises von Fakten
im Ausland oder Erfüllung von Aufforderungen von Behörden sowie Beglaubigungen
oder Überbeglaubigungen (Apostille) von Dokumenten bei Konsulat, Botschaft,
Gericht u.a., Kopien von Grundbucheinträgen, Anträge auf diverse Urkunden usw.
Treten Sie mit unserer Kanzlei
unter folgenden Anschriften in Kontakt:
São Paulo Av. Paulista 2.300, andar Pilotis
01310-300 São Paulo Telefon +55 11 2847 4905 Telefax
+55 11 2847 4550
saopaulo@lms-jur.com
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Stuttgart
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Telefax +49 711 4103212
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München
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Telefax +49 89 122219667
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