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1. Firmengründung in
Brasilien
Als juristische
Kanzlei spezialisiert auf Rechtsbeziehungen zwischen Brasilien und Deutschland/
Schweiz/ Österreich/ Liechtenstein haben wir auch weitgehende Erfahrung mit dem
internationalen Firmengründungsverfahren.
I.
Das
Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter.
Erklärungen und
Beschreibung unserer Tätigkeiten
II.
Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien
1.
Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft;
2.
Unterstützung des Mandanten zur korrekten Überweisung des Investmentbetrags;
3.
Anmeldung des zu überweisenden Betrags bei der Zentralbank;
4.
Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien für den Gesellschafter;
5.
Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Ausschließung des ursprünglichen und
für den Eintritt des neuen Geschäftsführers
III.
Besondere Tätigkeiten
1. Anmietung
einer Immobilie zu dem Zweck, Sitz der Gesellschaft zu sein;
2.
Geschäftsführung (Verwaltung) durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien;
3.
Vorhandensein einer brasilianischen Steuernummer bei allen Gesellschaftern;
4. Treuhänderische
Verwaltung der Gesellschaftsanteile durch einen Vertreter unserer Kanzlei.
I.
Das Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter
Das Firmengründungsverfahren durch ausländische Gesellschafter hat als
Notwendigkeit, dass verschiedene Besonderheiten zu beachten sind, die das
brasilianische Recht vorschreibt.
Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich, um eine Kapitalgesellschaft in
Brasilien zu gründen. Diese Gesellschafter können beide ausländische (natürliche
oder juristische) Personen sein. Die Geschäftsführung kann aber nur durch einen
brasilianischen Bürger oder durch eine ausländische natürliche Person, die eine
Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien besitzt, übernommen werden.
Für die Gründung einer Gesellschaft in Brasilien führt unsere Kanzlei das
gesamte Verfahren direkt vor Ort durch. Ein Mindestkapital ist für die GmbH in
Brasilien grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Üblicherweise kann man mit einer
Dauer für die Durchführung des gesamten Verfahrens von ca. 90 Tagen rechnen,
nachdem die notwendigen beglaubigten und übersetzten Unterlagen und Urkunden in
Brasilien eingetroffen sind.
Die Maßnahmen sind sowohl im Ausland als auch in Brasilien durchzuführen. Auch
in dieser Hinsicht können wir Unternehmen und Privatpersonen, die sich für ein
solches Verfahren interessieren, am besten unterstützen. Unsere Mandanten
müssen nicht persönlich in Brasilien sein, um Maßnahmen dort durchzuführen.
Unsere Vertretung ist vollständig für sie in Brasilien ohne ihre Anwesenheit vor
Ort tätig. Einige unserer Tätigkeiten sind:
-
Beratung und
Erstellung eines Gutachtens nach brasilianischem Wirtschaftsrecht zur Auswahl
der besten Aktuationsmöglichkeit in dem brasilianischen Markt, die für die
Bedürfnisse des Mandanten am besten geeignet ist;
-
Rechtsberatung
und Erstellung eines Gutachtens nach brasilianischem Steuerrecht und
Überprüfung aller steuerlichen Daten der zu gründenden Gesellschaft;
-
Anforderung von
erforderlichen Unterlagen und Urkunden bei Behörden im Ausland und in
Brasilien;
-
Erledigung
diverser Beglaubigungsmaßnahmen bei öffentlichen Behörden im Ausland und in
Brasilien;
-
Anfertigung von
Unterlagen, die die Voraussetzung für die Akzeptanz des Mandanten als
Gesellschafter erfüllen;
-
Anfertigung
eines brasilianischen Gesellschaftsvertrags nach den gewünschten Vorgaben der
Gesellschafter in Deutsch oder/ und Portugiesisch;
-
Erledigung
aller Maßnahmen gegenüber den Behörden in Brasilien für die Durchführung des
Firmengründungsverfahrens und Vertretung des Auftraggebers vor Ort;
-
Unterstützung
nach der Gründung des Unternehmens für die Erfüllung der rechtlichen Pflichten
der Gesellschaft gegenüber den brasilianischen Behörden.
II - Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien
Das Investment von mindestens US$ 50.000 in die zu gründende brasilianische
Gesellschaft ist die Hauptvoraussetzung für die Beantragung eines Dauervisums
für Brasilien. Dieses Investment muss auf besondere Weise nach Brasilien
überwiesen werden; notwendig ist außerdem eine Anmeldung, die auch bei der
Zentralbank Brasiliens durchzuführen ist. Hier können wir unsere Mandanten mit
folgenden Tätigkeiten unterstützen:
1. Eröffnung
eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft;
2. Unterstützung
des Mandanten zur korrekten Überweisung des Investmentbetrags;
3. Anmeldung bei
der Zentralbank des zu überweisenden Betrags;
4.
Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien für den Gesellschafter;
5.
Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Ausschließung des ursprünglichen und
für den Eintritt des neuen Geschäftsführers.
Nochmals zu betonen ist, dass ein ausländischer Gesellschafter, der ein
Dauervisum für Brasilien erhalten hat, die Geschäftsführung seines Unternehmens
komplett übernehmen kann.
III - Besondere Tätigkeiten
Aufgrund dessen, dass es häufig sehr kompliziert ist, verschiedene Maßnahmen
durch ausländische Firmen oder Privatpersonen von Europa aus zu erledigen und
dass trotz der guten Geschäftsmöglichkeiten, die Brasilien bietet, die
Interessenten noch keinen Kontakt in Brasilien haben, um die besonderen
Maßnahmen erledigen zu lassen, bieten wir auch weitergehende Tätigkeiten an, um
unsere Mandanten zu unterstützen, z.B.:
1. Anmietung einer Immobilie zu dem Zweck, Sitz der Gesellschaft zu sein:
Der Sitz der Gesellschaft kann ein Büro oder ein Lager sein, wo die
Gesellschaft ihren Sitz hat. Unsere Kanzlei kann eine adäquate Immobilie für die
Firma des Mandanten suchen.
2. Geschäftsführung (Verwaltung) durch eine Person mit Wohnsitz in
Brasilien: Die Geschäftsführung der GmbH soll durch eine Person mit Wohnsitz
in Brasilien oder durch eine Person mit Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien
übernommen werden. Es ist nicht notwendig, dass der Geschäftsführer auch
Gesellschafter ist. Die Mitwirkung eines Vertreters unserer Kanzlei kann in
dieser Hinsicht übernommen werden. In diesem Fall wird eine Sondervereinbarung
zwischen dem zu ernennenden Geschäftsführer und unserem Mandanten abgeschlossen,
um die Konditionen seiner Mitwirkung zu bestimmen.
3. Treuhänderische Verwaltung der Gesellschaftsanteile durch einen Vertreter
unserer Kanzlei, um die Voraussetzung, mindestens zwei Gesellschafter zu haben,
zu erfüllen. Auch hier wird eine Sondervereinbarung zwischen dem Treuhändler
und unserem Mandanten abgeschlossen, um die Konditionen seiner Mitwirkung zu
bestimmen.
4.
Vorhandensein einer brasilianischen Steuernummer bei allen Gesellschaftern:
Antrag auf eine brasilianische Steuernummer für ausländische Unternehmen
oder Privatpersonen, die Gesellschafter werden möchten, damit die Gesellschafter
tätig sein dürfen.
Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass Prozesse, die nicht genau nach den
brasilianischen Vorschriften durchgeführt wurden und daher korrigiert werden
müssen, deutliche Zeitverzögerungen und Extrakosten verursachen können. Außerdem
können, wenn die Aktuation in den brasilianischen Markt geplant ist und aufgrund
der fehlerhaften Maßnahmen bei der Durchführung der Verfahren nicht wahrgenommen
werden kann, geschäftliche Verluste entstehen.
Da das besondere Firmengründungsverfahren und Nebenverfahren in Brasilien sehr
spezifische Themen sind, die eine spezialisierte Beherrschung der gesamten
rechtlichen Lage benötigen, denken wir, dass wir vorbereitet sind, unseren
Mandanten in diesem Prozess kompetent und zeitgünstig zu unterstützen.
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