•  Home

  •  Die Kanzlei

  •  Tätigkeitsgebiet

  •  Kontakt

  •  Links

Deutsch Portugiesisch
Home | Die Kanzlei | Tätigkeitsgebiet | Kontakt | Links


1. Firmengründung in Brasilien

 

Als juristische Kanzlei spezialisiert auf Rechtsbeziehungen zwischen Brasilien und Deutschland/ Schweiz/ Österreich/ Liechtenstein haben wir auch weitgehende Erfahrung mit dem internationalen Firmengründungsverfahren.

 

 

I.              Das Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter.

 

Erklärungen und Beschreibung unserer Tätigkeiten

 

II.            Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien

 

1.   Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft;

2.   Unterstützung des Mandanten zur korrekten Überweisung des Investmentbetrags;

3.   Anmeldung des zu überweisenden Betrags bei der Zentralbank;

4.   Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien für den Gesellschafter;

5.  Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Ausschließung des ursprünglichen und für den Eintritt des neuen Geschäftsführers

 

III.           Besondere Tätigkeiten

 

1.  Anmietung einer Immobilie zu dem Zweck, Sitz der Gesellschaft zu sein;

2.  Geschäftsführung (Verwaltung) durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien;

3.  Vorhandensein einer brasilianischen Steuernummer bei allen Gesellschaftern;

4.  Treuhänderische Verwaltung der Gesellschaftsanteile durch einen Vertreter unserer Kanzlei.

 

 

 

 

I. Das Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter

 

 

Das Firmengründungsverfahren durch ausländische Gesellschafter hat als Notwendigkeit, dass verschiedene Besonderheiten zu beachten sind, die das brasilianische Recht vorschreibt.

 

Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich, um eine Kapitalgesellschaft in Brasilien zu gründen. Diese Gesellschafter können beide ausländische (natürliche oder juristische) Personen sein. Die Geschäftsführung kann aber nur durch einen brasilianischen Bürger oder durch eine ausländische natürliche Person, die eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien besitzt, übernommen werden.

 

Für die Gründung einer Gesellschaft in Brasilien führt unsere Kanzlei das gesamte Verfahren direkt vor Ort durch. Ein Mindestkapital ist für die GmbH in Brasilien grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Üblicherweise kann man mit einer Dauer für die Durchführung des gesamten Verfahrens von ca. 90 Tagen rechnen, nachdem die notwendigen beglaubigten und übersetzten Unterlagen und Urkunden in Brasilien eingetroffen sind. 

 

Die Maßnahmen sind sowohl im Ausland als auch in Brasilien durchzuführen. Auch in dieser Hinsicht können wir Unternehmen und Privatpersonen, die sich für ein solches Verfahren interessieren, am besten unterstützen. Unsere Mandanten müssen nicht persönlich in Brasilien sein, um Maßnahmen dort durchzuführen. Unsere Vertretung ist vollständig für sie in Brasilien ohne ihre Anwesenheit vor Ort tätig. Einige unserer Tätigkeiten sind:

 

  1. Beratung und Erstellung eines Gutachtens nach brasilianischem Wirtschaftsrecht zur Auswahl der besten Aktuationsmöglichkeit in dem brasilianischen Markt, die für die Bedürfnisse des Mandanten am besten geeignet ist;

  2. Rechtsberatung und Erstellung eines Gutachtens nach brasilianischem Steuerrecht und Überprüfung aller steuerlichen Daten der zu gründenden Gesellschaft;

  3. Anforderung von erforderlichen Unterlagen und Urkunden bei Behörden im Ausland und in Brasilien;

  4. Erledigung diverser Beglaubigungsmaßnahmen bei öffentlichen Behörden im Ausland und in Brasilien;

  5. Anfertigung von Unterlagen, die die Voraussetzung für die Akzeptanz des Mandanten als Gesellschafter erfüllen;

  6. Anfertigung eines brasilianischen Gesellschaftsvertrags nach den gewünschten Vorgaben der Gesellschafter in Deutsch oder/ und Portugiesisch;

  7. Erledigung aller Maßnahmen gegenüber den Behörden in Brasilien für die Durchführung des Firmengründungsverfahrens und Vertretung des Auftraggebers vor Ort;

  8. Unterstützung nach der Gründung des Unternehmens für die Erfüllung der rechtlichen Pflichten der Gesellschaft gegenüber den brasilianischen Behörden.

 

 

II - Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien

 

 

Das Investment von mindestens US$ 50.000 in die zu gründende brasilianische Gesellschaft ist die Hauptvoraussetzung für die Beantragung eines Dauervisums für Brasilien. Dieses Investment muss auf besondere Weise nach Brasilien überwiesen werden; notwendig ist außerdem eine Anmeldung, die auch bei der Zentralbank Brasiliens durchzuführen ist. Hier können wir unsere Mandanten mit folgenden Tätigkeiten unterstützen:

 

1.    Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft;

 

2.    Unterstützung des Mandanten zur korrekten Überweisung des Investmentbetrags;

 

3.    Anmeldung bei der Zentralbank des zu überweisenden Betrags;

 

4.    Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien für den Gesellschafter;

 

5.    Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Ausschließung des ursprünglichen und für den Eintritt des neuen Geschäftsführers.

 

 

Nochmals zu betonen ist, dass ein ausländischer Gesellschafter, der ein Dauervisum für Brasilien erhalten hat, die Geschäftsführung seines Unternehmens komplett übernehmen kann.

 

III - Besondere Tätigkeiten

 

 

Aufgrund dessen, dass es häufig sehr kompliziert ist, verschiedene Maßnahmen durch ausländische Firmen oder Privatpersonen von Europa aus zu erledigen und dass trotz der guten Geschäftsmöglichkeiten, die Brasilien bietet, die Interessenten noch keinen Kontakt in Brasilien haben, um die besonderen Maßnahmen erledigen zu lassen, bieten wir auch weitergehende Tätigkeiten an, um unsere Mandanten zu unterstützen, z.B.: 

 

1.    Anmietung einer Immobilie zu dem Zweck, Sitz der Gesellschaft zu sein: Der Sitz der Gesellschaft kann ein Büro oder ein Lager sein, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. Unsere Kanzlei kann eine adäquate Immobilie für die Firma des Mandanten suchen.

 

2.    Geschäftsführung (Verwaltung) durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien: Die Geschäftsführung der GmbH soll durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien oder durch eine Person mit Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien übernommen werden. Es ist nicht notwendig, dass der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist. Die Mitwirkung eines Vertreters unserer Kanzlei kann in dieser Hinsicht übernommen werden. In diesem Fall wird eine Sondervereinbarung zwischen dem zu ernennenden Geschäftsführer und unserem Mandanten abgeschlossen, um die Konditionen seiner Mitwirkung zu bestimmen.

 

3. Treuhänderische Verwaltung der Gesellschaftsanteile durch einen Vertreter unserer Kanzlei, um die Voraussetzung, mindestens zwei Gesellschafter zu haben, zu erfüllen. Auch hier wird eine Sondervereinbarung zwischen dem Treuhändler und unserem Mandanten abgeschlossen, um die Konditionen seiner Mitwirkung zu bestimmen.

 

4.    Vorhandensein einer brasilianischen Steuernummer bei allen Gesellschaftern: Antrag auf eine brasilianische Steuernummer für ausländische Unternehmen oder Privatpersonen, die Gesellschafter werden möchten, damit die Gesellschafter tätig sein dürfen.

 

Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass Prozesse, die nicht genau nach den brasilianischen Vorschriften durchgeführt wurden und daher korrigiert werden müssen, deutliche Zeitverzögerungen und Extrakosten verursachen können. Außerdem können, wenn die Aktuation in den brasilianischen Markt geplant ist und aufgrund der fehlerhaften Maßnahmen bei der Durchführung der Verfahren nicht wahrgenommen werden kann, geschäftliche Verluste entstehen.

 

Da das besondere Firmengründungsverfahren und Nebenverfahren in Brasilien sehr spezifische Themen sind, die eine spezialisierte Beherrschung der gesamten rechtlichen Lage benötigen, denken wir, dass wir vorbereitet sind, unseren Mandanten in diesem Prozess kompetent und zeitgünstig zu unterstützen.