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8.
Ausländerrechtliche Angelegenheiten
• Beratungen nach brasilianischem Ausländer- und Aufenthaltsrecht,
• Prüfung und Beantragung von befristeten oder unbefristeten
Aufenthaltserlaubnissen,
• Durchführung eines vollständigen Aufenthaltsverfahrens bei dem
Ausländerministerium in Brasília,
• Vertretung von brasilianischen Mandanten in Deutschland zur Durchführung von
Verfahren zur Doppelstaatsbürgerschaft, Einbürgerung und/oder die Beschaffung
der dazugehörigen Dokumente.
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