- Beratungen nach brasilianischem Ausländer- und Aufenthaltsrecht,
- Prüfung und Beantragung von befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen,
- Durchführung eines vollständigen Aufenthaltsverfahrens bei dem Ausländerministerium in Brasília,
- Vertretung von brasilianischen Mandanten in Deutschland zur Durchführung von Verfahren zur
Doppelstaatsbürgerschaft, Einbürgerung und/oder die Beschaffung der dazugehörigen Dokumente.