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Als juristische Kanzlei spezialisiert auf Rechtsbeziehungen zwischen Brasilien und Deutschland/
Schweiz/ Österreich/ Liechtenstein haben wir auch weitgehende Erfahrung mit dem internationalen
Firmengründungsverfahren.
I. Das Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter.
Erklärungen und Beschreibung unserer Tätigkeiten
II. Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien
1. Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft;
2. Unterstützung des Mandanten zur korrekten Überweisung des Investmentbetrags;
3. Anmeldung des zu überweisenden Betrags bei der Zentralbank;
4. Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien für den Gesellschafter;
5. Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Ausschließung des ursprünglichen und für den Eintritt
des neuen Geschäftsführers
III. Documentos: Através da área do cliente você receberá:
1. Anmietung einer Immobilie zu dem Zweck, Sitz der Gesellschaft zu sein;
2. Geschäftsführung (Verwaltung) durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien;
3. Vorhandensein einer brasilianischen Steuernummer bei allen Gesellschaftern;
4. Treuhänderische Verwaltung der Gesellschaftsanteile durch einen Vertreter unserer Kanzlei.
I. Das Firmengründungsverfahren in Brasilien durch ausländische Gesellschafter
Das Firmengründungsverfahren durch ausländische Gesellschafter hat als Notwendigkeit, dass verschiedene
Besonderheiten zu beachten sind, die das brasilianische Recht vorschreibt.
Mindestens zwei Gesellschafter sind erforderlich, um eine Kapitalgesellschaft in Brasilien zu gründen.
Diese Gesellschafter können beide ausländische (natürliche oder juristische) Personen sein. Die
Geschäftsführung kann aber nur durch einen brasilianischen Bürger oder durch eine ausländische natürliche
Person, die eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien besitzt, übernommen werden.
Für die Gründung einer Gesellschaft in Brasilien führt unsere Kanzlei das gesamte Verfahren direkt vor
Ort durch. Ein Mindestkapital ist für die GmbH in Brasilien grundsätzlich nicht vorgeschrieben.
Üblicherweise kann man mit einer Dauer für die Durchführung des gesamten Verfahrens von ca. 90 Tagen
rechnen, nachdem die notwendigen beglaubigten und übersetzten Unterlagen und Urkunden in Brasilien
eingetroffen sind.
Die Maßnahmen sind sowohl im Ausland als auch in Brasilien durchzuführen. Auch in dieser Hinsicht
können wir Unternehmen und Privatpersonen, die sich für ein solches Verfahren interessieren, am besten
unterstützen.
Unsere Mandanten müssen nicht persönlich in Brasilien sein, um Maßnahmen dort
durchzuführen. Unsere Vertretung ist vollständig für sie in Brasilien ohne ihre Anwesenheit vor Ort
tätig. Einige unserer Tätigkeiten sind:
1. Beratung und Erstellung eines Gutachtens nach brasilianischem Wirtschaftsrecht zur Auswahl der
besten Aktuationsmöglichkeit in dem brasilianischen Markt, die für die Bedürfnisse des Mandanten am besten
geeignet ist;
2. Rechtsberatung und Erstellung eines Gutachtens nach brasilianischem Steuerrecht und Überprüfung aller
steuerlichen Daten der zu gründenden Gesellschaft;
3. Anforderung von erforderlichen Unterlagen und Urkunden bei Behörden im Ausland und in Brasilien;
4. Erledigung diverser Beglaubigungsmaßnahmen bei öffentlichen Behörden im Ausland und in Brasilien;
5. Anfertigung von Unterlagen, die die Voraussetzung für die Akzeptanz des Mandanten als Gesellschafter
erfüllen;
6. Anfertigung eines brasilianischen Gesellschaftsvertrags nach den gewünschten Vorgaben der Gesellschafter
in Deutsch oder/ und Portugiesisch;
7. Erledigung aller Maßnahmen gegenüber den Behörden in Brasilien für die Durchführung des
Firmengründungsverfahrens und Vertretung des Auftraggebers vor Ort;
8. Unterstützung nach der Gründung des Unternehmens für die Erfüllung der rechtlichen Pflichten der
Gesellschaft gegenüber den brasilianischen Behörden.
II - Investment und Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien
Das Investment von mindestens R$ 150.000 in die zu gründende brasilianische Gesellschaft ist die
Hauptvoraussetzung für die Beantragung eines Dauervisums für Brasilien. Dieses Investment muss auf
besondere Weise nach Brasilien überwiesen werden; notwendig ist außerdem eine Anmeldung, die auch bei
der Zentralbank Brasiliens durchzuführen ist. Hier können wir unsere Mandanten mit folgenden Tätigkeiten
unterstützen:
1. Eröffnung eines Bankkontos auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft;
2. Unterstützung des Mandanten zur korrekten Überweisung des Investmentbetrags;
3. Anmeldung bei der Zentralbank des zu überweisenden Betrags;
4. Antrag auf eine Daueraufenthaltserlaubnis für Brasilien für den Gesellschafter;
5. Änderung des Gesellschaftsvertrags für die Ausschließung des ursprünglichen und für den Eintritt
des neuen Geschäftsführers.
III - Besondere Tätigkeiten
Aufgrund dessen, dass es häufig sehr kompliziert ist, verschiedene Maßnahmen durch ausländische Firmen oder
Privatpersonen von Europa aus zu erledigen und dass trotz der guten Geschäftsmöglichkeiten, die Brasilien
bietet, die Interessenten noch keinen Kontakt in Brasilien haben, um die besonderen Maßnahmen erledigen zu
lassen, bieten wir auch weitergehende Tätigkeiten an, um unsere Mandanten zu unterstützen, z.B.:
1. Anmietung einer Immobilie zu dem Zweck, Sitz der Gesellschaft zu sein: Der Sitz
der Gesellschaft kann ein Büro oder ein Lager sein, wo die Gesellschaft ihren Sitz hat. Unsere Kanzlei
kann eine adäquate Immobilie für die Firma des Mandanten suchen.
2. Geschäftsführung (Verwaltung) durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien: Die Geschäftsführung der
GmbH soll durch eine Person mit Wohnsitz in Brasilien oder durch eine Person mit Daueraufenthaltserlaubnis
für Brasilien übernommen werden. Es ist nicht notwendig, dass der Geschäftsführer auch Gesellschafter ist.
Die Mitwirkung eines Vertreters unserer Kanzlei kann in dieser Hinsicht übernommen werden. In diesem Fall
wird eine Sondervereinbarung zwischen dem zu ernennenden Geschäftsführer und unserem Mandanten abgeschlossen,
um die Konditionen seiner Mitwirkung zu bestimmen.
3. Treuhänderische Verwaltung der Gesellschaftsanteile durch einen Vertreter unserer Kanzlei, um die
Voraussetzung, mindestens zwei Gesellschafter zu haben, zu erfüllen. Auch hier wird eine Sondervereinbarung
zwischen dem Treuhändler und unserem Mandanten abgeschlossen, um die Konditionen seiner Mitwirkung zu
bestimmen.
4. Vorhandensein einer brasilianischen Steuernummer bei allen Gesellschaftern: Antrag auf eine
brasilianische Steuernummer für ausländische Unternehmen oder Privatpersonen, die Gesellschafter werden
möchten, damit die Gesellschafter tätig sein dürfen.
Zuletzt ist darauf hinzuweisen, dass Prozesse, die nicht genau nach den brasilianischen Vorschriften
durchgeführt wurden und daher korrigiert werden müssen, deutliche Zeitverzögerungen und Extrakosten
verursachen können. Außerdem können, wenn die Aktuation in den brasilianischen Markt geplant ist und
aufgrund der fehlerhaften Maßnahmen bei der Durchführung der Verfahren nicht wahrgenommen werden kann,
geschäftliche Verluste entstehen.
Da das besondere Firmengründungsverfahren und Nebenverfahren in Brasilien sehr spezifische Themen sind,
die eine spezialisierte Beherrschung der gesamten rechtlichen Lage benötigen, denken wir, dass wir
vorbereitet sind, unseren Mandanten in diesem Prozess kompetent und zeitgünstig zu unterstützen.
Nochmals zu betonen ist, dass ein ausländischer Gesellschafter, der ein Dauervisum für Brasilien erhalten
hat, die Geschäftsführung seines Unternehmens komplett übernehmen kann.