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1. Firmengründung in Brasilien l
2. Unternehmensberatung
3. Rechtsberatungen für private Mandanten
4. Anerkennungsverfahren von ausländischen
Urteilen bei dem Oberlandesgericht in Brasilien
5. Immobilienrechtliche Angelegenheiten in
Brasilien
6. Gerichtliche und außergerichtliche Immobilienstreitigkeiten
7. Durchführung von Verfahren in Brasilien
8. Ausländerrechtliche Angelegenheiten
9. Erlangung von Dokumenten bei Behörden, Ämtern
und Gerichten
1.
Firmengründung in Brasilien
Neugründung von oder Teilnahme an Unternehmen in Brasilien, GmbH und Aktiengesellschaft, Unternehmensvertretung usw..
Ausländer können in Brasilien ohne wesentliche Einschränkungen Firmen
bzw. regionale Niederlassungen gründen oder sich an brasilianischen Unternehmen
beteiligen. Der Kauf eines Unternehmens ist ebenfalls möglich. Abgesehen von
wenigen Bereichen, für die besondere Sicherheitsvorschriften gelten, können auch
Grund und Boden ohne weiteres erworben werden.
Die brasilianischen Gesetze garantieren die Gleichbehandlung
ausländischer und inländischer Investitionen. Ob eine Auslandsinvestition
vorliegt, hängt nicht von der Staatsangehörigkeit des Investors ab, sondern von
dessen Wohnort. Unter den Begriff "Auslandskapital" fallen Waren, Maschinen und
Ausrüstungen für die Produktion, sowie Dienstleistungen und nach Brasilien
eingebrachte Geldmittel, Patente und Warenzeichen.
Die Kanzlei Mestieri-Seidl bietet die teilweise oder vollständige
Unterstützung bei der Firmengründung in Brasilien, die Anfertigung und Prüfung
von Gesellschaftsverträgen, die Erledigung der Eröffnungsmaßnahmen der Firma
usw.
2.
Unternehmensberatung
•
Juristische Beratung juristischer Angelegenheiten im Aktien-
und Gesellschaftsrecht für Unternehmen, die in Brasilien tätig
sind;
•
Juristische Beratung europäischer Unternehmen, die neu auf
dem brasilianischen Markt tätig werden wollen, die aber über keine Kenntnisse
der juristischen Lage dieser Länder verfügen;
•
Vorabprüfung von Maßnahmen, Unternehmensvarianten,
Unternehmensbeteiligungen usw.
3. Rechtsberatungen
für private Mandanten
•
Im Zivil- und Arbeitsrecht;
•
Im Erbschaftsrecht;
•
In internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten in
Brasilien (Scheidungs-, Unterhalts-, Vaterschaftsrecht),
Unterstützung binationaler Familien beim Scheidungs-, Sorgerechts- und
Unterhaltsverfahren, sowie Durchführung von gerichtlichen Verfahren in Brasilien;
•
Unterstützung von Privatinvestoren, die Anlage-, Fonds- oder
Aktieninvestments in Brasilien
erwerben möchten.
4.
Anerkennungsverfahren von ausländischen Urteilen bei dem Oberlandesgericht in
Brasilien
Gerichtliche Verfahren, die in einem Land durchgeführt wurden, erhalten
nach brasilianischer Rechtsordnung keine automatische Anerkennung. Um ihre
Gültigkeit und Vollstreckbarkeit auchltigkeit,
Vollstreckbarkeit rkennung wurde,
erhält nal de Justica durch unsere Kanzlei
in Brasilien zu bekommen, ist es
notwendig, ein gerichtliches Verfahren in Brasilien durchzuführen. Mandanten mit
Sitz in allen europäischen Ländern können durch unsere Kanzlei bei einem
Anerkennungsverfahren in Brasilien unterstützt werden.
5. Immobilienrechtliche Angelegenheiten in Brasilien
•
Unterstützung und Beratung nach brasilianischem Immobilienrecht;
• Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen;
• Erledigung notarieller Maßnahmen, Vertretung des
Mandanten und Abschließen eines Kaufvertrags vor Ort, ohne dass er bei dem
Erwerb der Immobilie vor Ort sein muss;
6. Gerichtliche und
außergerichtliche Immobilienrechtsstreitigkeiten
• Unterstützung und Beratung nach brasilianischem
Immobilienrecht;
• Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen;
• Erledigung notarieller Maßnahmen, Vertretung des
Mandanten und Abschließen eines Kaufvertrags vor Ort, ohne dass er bei dem
Erwerb der Immobilie vor Ort sein muss
7.
Durchführung von Verfahren in Brasilien
Gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren können in diesen Ländern
vor Ort durchgeführt werden. Außerdem werden unsere Mandanten in ihrem Land
sofort über alle Ereignisse des Verfahrens aus dem Ausland in Kenntnis gesetzt.
Schriftsätze werden, wenn gewünscht, auf Deutsch erläutert; nachfolgende
Maßnahmen werden diskutiert.
Unten anderem werden von unserer Kanzlei folgende Verfahren und Maßnahmen
in Brasilien durchgeführt:
• Durchführung von gerichtlichen Verfahren bzw.
Rechtsstreitigkeiten;
• Anerkennung von ausländischen Urteilen in Brasilien;
• Einwanderungsrecht von Ausländern in Brasilien und Erlangung des entsprechenden Visums;
• Internationale Zustellungen;
• Internationale familienrechtliche Angelegenheiten
in Brasilien (Scheidungs-, Unterhalts-, Vaterschaftsrecht),
Unterstützung binationaler Familien beim Scheidungs-, Sorgerechts- und
Unterhaltsverfahren, sowie Durchführung von gerichtlichen Verfahren in Brasilien.
8.
Ausländerrechtliche Angelegenheiten
• Beratungen nach brasilianischem Ausländer- und
Aufenthaltsrecht,
• Prüfung und Beantragung von befristeten oder
unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen,
• Durchführung eines vollständigen
Aufenthaltsverfahrens bei dem Ausländerministerium in Brasília,
• Vertretung von brasilianischen Mandanten in
Deutschland zur Durchführung von Verfahren zur Doppelstaatsbürgerschaft,
Einbürgerung und/oder die Beschaffung der dazugehörigen Dokumente.
9. Erlangung von
Dokumenten bei Behörden, Ämtern und Gerichten
Dokumente aus Brasilien zum Zweck des Nachweises von Fakten
im Ausland oder Erfüllung von Aufforderungen von Behörden sowie Beglaubigungen
oder Überbeglaubigungen (Apostille) von Dokumenten bei Konsulat, Botschaft,
Gericht u.a., Kopien von Grundbucheinträgen, Anträge auf diverse Urkunden usw.
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