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Tätigkeitsgebiete

Kanzlei Mestieri-Seidl - Brasilianisches  Recht, Durchführung von außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren in Brasilien  inkl. Anerkennungsverfahren, Firmengründung, Ausländer-,  Immobilien- und Familienrechtsangelegenheiten.

 

1. Firmengründung in Brasilien l
2. Unternehmensberatung

3. Rechtsberatungen für private Mandanten

4. Anerkennungsverfahren von ausländischen Urteilen bei dem Oberlandesgericht in Brasilien 

5. Immobilienrechtliche Angelegenheiten in Brasilien

6. Gerichtliche und außergerichtliche Immobilienstreitigkeiten

7. Durchführung von Verfahren in Brasilien

8. Ausländerrechtliche Angelegenheiten

9. Erlangung von Dokumenten bei Behörden, Ämtern und Gerichten

 

 

 

1. Firmengründung in Brasilien

 

Neugründung von oder Teilnahme an Unternehmen in Brasilien, GmbH und Aktiengesellschaft, Unternehmensvertretung usw.. 

 

Ausländer können in Brasilien ohne wesentliche Einschränkungen Firmen bzw. regionale Niederlassungen gründen oder sich an brasilianischen Unternehmen beteiligen. Der Kauf eines Unternehmens ist ebenfalls möglich. Abgesehen von wenigen Bereichen, für die besondere Sicherheitsvorschriften gelten, können auch Grund und Boden ohne weiteres erworben werden.

 

Die brasilianischen Gesetze garantieren die Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investitionen. Ob eine Auslandsinvestition vorliegt, hängt nicht von der Staatsangehörigkeit des Investors ab, sondern von dessen Wohnort. Unter den Begriff "Auslandskapital" fallen Waren, Maschinen und Ausrüstungen für die Produktion, sowie Dienstleistungen und nach Brasilien eingebrachte Geldmittel, Patente und Warenzeichen.

 

Die Kanzlei Mestieri-Seidl bietet die teilweise oder vollständige Unterstützung bei der Firmengründung in Brasilien, die Anfertigung und Prüfung von Gesellschaftsverträgen, die Erledigung der Eröffnungsmaßnahmen der Firma usw. 

 

 

2. Unternehmensberatung

 

         Juristische Beratung juristischer Angelegenheiten im Aktien- und Gesellschaftsrecht für Unternehmen, die in Brasilien  tätig sind;

         Juristische Beratung europäischer Unternehmen, die neu auf dem brasilianischen Markt tätig werden wollen, die aber über keine Kenntnisse der juristischen Lage dieser Länder verfügen;

         Vorabprüfung von Maßnahmen, Unternehmensvarianten, Unternehmensbeteiligungen usw.  

 

 

3. Rechtsberatungen für private Mandanten

 

         Im Zivil- und Arbeitsrecht;

         Im Erbschaftsrecht;  

         In internationalen familienrechtlichen Angelegenheiten in Brasilien  (Scheidungs-, Unterhalts-, Vaterschaftsrecht), Unterstützung binationaler Familien beim Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren, sowie Durchführung von gerichtlichen Verfahren in Brasilien;

         Unterstützung von Privatinvestoren, die Anlage-, Fonds- oder Aktieninvestments  in Brasilien erwerben möchten.

 

 

4. Anerkennungsverfahren von ausländischen Urteilen bei dem Oberlandesgericht in Brasilien 

 

Gerichtliche Verfahren, die in einem Land durchgeführt wurden, erhalten nach brasilianischer Rechtsordnung keine automatische Anerkennung. Um ihre Gültigkeit und Vollstreckbarkeit auchltigkeit, Vollstreckbarkeit rkennung  wurde, erhält nal de Justica durch unsere Kanzlei  in Brasilien zu bekommen, ist es notwendig, ein gerichtliches Verfahren in Brasilien durchzuführen. Mandanten mit Sitz in allen europäischen Ländern können durch unsere Kanzlei bei einem Anerkennungsverfahren in Brasilien unterstützt werden.

 

 

5. Immobilienrechtliche Angelegenheiten in Brasilien

 

    Unterstützung und Beratung nach brasilianischem Immobilienrecht;

    Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen;

    Erledigung notarieller Maßnahmen, Vertretung des Mandanten und Abschließen eines Kaufvertrags vor Ort, ohne dass er bei dem Erwerb der Immobilie vor Ort sein muss;    

 

 

6. Gerichtliche und außergerichtliche Immobilienrechtsstreitigkeiten

 

    Unterstützung und Beratung nach brasilianischem Immobilienrecht;

    Anfertigung und Abwicklung von Kaufverträgen;

    Erledigung notarieller Maßnahmen, Vertretung des Mandanten und Abschließen eines Kaufvertrags vor Ort, ohne dass er bei dem Erwerb der Immobilie vor Ort sein muss

 

 

7.  Durchführung von Verfahren in Brasilien

 

Gerichtliche oder außergerichtliche Verfahren können in diesen Ländern vor Ort durchgeführt werden. Außerdem werden unsere Mandanten in ihrem Land sofort über alle Ereignisse des Verfahrens aus dem Ausland in Kenntnis gesetzt. Schriftsätze werden, wenn gewünscht, auf Deutsch erläutert; nachfolgende Maßnahmen werden diskutiert. 

 

Unten anderem werden von unserer Kanzlei folgende Verfahren und Maßnahmen in Brasilien durchgeführt:

 

    Durchführung von gerichtlichen Verfahren bzw. Rechtsstreitigkeiten;

    Anerkennung von ausländischen Urteilen in Brasilien;

    Einwanderungsrecht von Ausländern in Brasilien und Erlangung des entsprechenden Visums;

    Internationale Zustellungen;

    Internationale familienrechtliche Angelegenheiten in Brasilien (Scheidungs-, Unterhalts-, Vaterschaftsrecht), Unterstützung binationaler Familien beim Scheidungs-, Sorgerechts- und Unterhaltsverfahren, sowie Durchführung von gerichtlichen Verfahren  in Brasilien.

 

 

8. Ausländerrechtliche Angelegenheiten

 

    Beratungen nach brasilianischem Ausländer- und Aufenthaltsrecht,

    Prüfung und Beantragung von befristeten oder unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen,

    Durchführung eines vollständigen Aufenthaltsverfahrens bei dem Ausländerministerium in Brasília,

    Vertretung von brasilianischen Mandanten in Deutschland zur Durchführung von Verfahren zur Doppelstaatsbürgerschaft, Einbürgerung und/oder die Beschaffung der dazugehörigen Dokumente.

 

 

9. Erlangung von Dokumenten bei Behörden, Ämtern und Gerichten

 

Dokumente aus Brasilien zum Zweck des Nachweises von Fakten im Ausland oder Erfüllung von Aufforderungen von Behörden sowie Beglaubigungen oder Überbeglaubigungen (Apostille) von Dokumenten bei Konsulat, Botschaft, Gericht u.a., Kopien von Grundbucheinträgen, Anträge auf diverse Urkunden usw.